Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes im Landkreis Berchtesgadener Land, hat dieser am 3. Juli 2023 einen Beschluss erlassen, wonach für das gesamte Jahr 2024 ein Verbot besteht, seinen Wohnsitz hier her zu verlegen. Das Verbot gilt für alle Menschen, die von außerhalb des Landkreises Berchtesgadener Land kommen. Umzüge innerhalb der Gemeinden sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.
Am 31. Juli 2023 gab der Landkreis bekannt, dass darüber hinaus, vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 2029 der Zuzug von Menschen untersagt wird, die innerhalb der vergangenen 10 Jahre schon einmal hier gemeldet waren. Diese Personen dürfen vor Ablauf 2029 nicht erneut hier leben. Grund hierfür ist, dass verhindert werden soll, das ehemalige Bewohner eventuelle Kontakte haben, über die sie sich inoffiziell Vorteile verschaffen können.
Als erster Landkreis Deutschlands hat das Berchtesgadener Land eine solche Maßnahme erlassen. Ziel ist es, langfristig den angespannten Wohnungsmarkt zu entlassen.